Home

Vorstand & Kontakt

Mitgliedschaft

Projekte

Bläserausbildung

Satzung

Goldbachfonds

 

 

Satzung
1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein der Anne-Frank-Gesamtschule Düren e.V.". Der Sitz des Vereins ist Düren. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen.

2. Ziele des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist: Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Anne-Frank-Gesamtschule; Förderung des Gedankens, Kinder unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Interessen gemeinsam zu erziehen. Der Satzungszweck wird unter anderem verwirklicht durch: Mittelbereitstellung für die Arbeit der Schule, insbesondere für Dinge, die der Schulträger nicht zur Verfügung stellt; Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen von Schülern, Eltern und Lehrern zu Fragen der Erziehung und des Unterrichts; Förderung des Kontaktes zu ausländischen Schulen; Förderung der Arbeit der Anne-Frank ­Stiftung in Amsterdam; Förderung des Gedankens der Öffnung von Schule nach außen und innen.

3. Tätigkeit des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismaeßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Mittel des Vereins
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliederbeiträge und Zuwendungen bzw. Spenden öffentlicher oder privater Stellen.

5. Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der bereit ist, die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben, über den der Vorstand entscheidet. Sie erlischt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand oder durch Ausschluss aus dem Verein, wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist oder durch sein Verhalten oder seine Tätigkeit, mit den Zielen und dem Ansehen des Vereins in Widerspruch geraten ist. Berufung gegen den Ausschluss ist binnen vier Wochen an die Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet endgültig.

6. Mitgliederbeiträge
Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag von 12,00 €. Der Vorstand kann Einzelmitgliedern den Beitrag aus besonderen Gründen für das laufende Geschäftsjahr teilweise erlassen.

7. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermoegen des Vereins an die Gemeinnuetzige Gesellschaft Gesamtschule e.V., Landesverband NRW, zur Unterstützung der Anne-Frank-Gesamtschule Düren.

8. Vereinsorgane
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftfuehrer/in und dem/der Kassierer/in. Er kann um weitere Mitglieder (Beisitzer) ergänzt werden. Der Vorstand besorgt die laufenden Angelegenheiten des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Er beschließt über die Verwendung der Beiträge und sonstigen Zuwendungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellv. Vorsitzende anwesend sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellv. Vorsitzende, vertreten.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Geschäftsjahre (= Kalenderjahre) gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im. Amt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahl für die laufende Wahlperiode.

10. Die Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der/die Vorsitzerde kann aus eigener Veranlassung jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen. Er/Sie muss auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen wenigstens eines Zehntels der Mitglieder. Die Einladung muss schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen erfolgen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; jedoch ist für Satzungsänderungen eine Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder, für einen Beschluss auf Auflösung des Vereins eine, Mehrheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder erforderlich.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand gemaeß Nr. 9 auf zwei Jahre, nimmt seinen Geschäftsbericht entgegen und erteilt ihm Entlastung. Außerdem wählt sie zwei Kassenprüfer/innen ebenfalls auf zwei Jahre. Die Kassenprüfer/innen haben die Geschäfte des Vorstandes und die Kasse zu prüfen und jeder ordentlichen Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht vorzutragen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unter Angabe des Tages und der anwesenden Mitglieder zu protokollieren. Das Protokoll ist durch den/die Versitzenden und den/die Schriftfuehrer/in zu unterzeichnen.
Düren, Mariaweiler Stand 1.1.2010